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Müller Karsten
28 Januar 2010 15:46 | Friesenheim
Hallo zusammen,
Info zur Vorgabe närrisch köstümiert!
Es muss kein Kostüm sein.
Aber man muss sehen, dass Ihr auf der Fasnacht seid und feiern wollt! Na dann seid mal kreativ - ich lass mich überraschen . . . . . .
Müller Karsten
1. Vorstand
Info zur Vorgabe närrisch köstümiert!
Es muss kein Kostüm sein.
Aber man muss sehen, dass Ihr auf der Fasnacht seid und feiern wollt! Na dann seid mal kreativ - ich lass mich überraschen . . . . . .
Müller Karsten
1. Vorstand
Max
28 Januar 2010 12:32 |
zu der Frage bezüglich des Kostüms: also bloß ein paar geringelte Socken anzuziehen und ein Herz auf die Backe zu malen zählt nicht als Verkleidung oder als "närrisch kostümiert"
Gruß, Max
Gruß, Max
Gast
27 Januar 2010 19:54 |
hallo 
Ich wollte mal wissen was ihr unter kostüm so versteht ? oder reicht es auch wenn man ein bisschen geschminkt ist un eine närrische Kopfbedeckng hat
Liebe Grüße...

Ich wollte mal wissen was ihr unter kostüm so versteht ? oder reicht es auch wenn man ein bisschen geschminkt ist un eine närrische Kopfbedeckng hat
Liebe Grüße...
marie
26 Januar 2010 19:31 |
manno, bei den schlurgis am schmutzigen geht das mit dem u18 formular doch auch. versteh einer bürokratie 

Maggie
26 Januar 2010 18:54 |
Hallo,
ehm ich hab ne Frage wegen Samstag, ich bin noch keine 16 doch meine schwester 18. Kann die mich am Samstag mit ihn die Halle reinnehmen?
Gruß
ehm ich hab ne Frage wegen Samstag, ich bin noch keine 16 doch meine schwester 18. Kann die mich am Samstag mit ihn die Halle reinnehmen?
Gruß
Meli
26 Januar 2010 15:02 |
hallöchen ich hätte mal ne frage zwecks samstag. kommt man unter 16 jahren auch rein wenn die eltern eine einverständnisserklärung unterschreiben? oder müssen welche dabei sein?
Müller Karsten
26 Januar 2010 07:55 | Friesenheim
Hallo Andrea
und andere Besucher, welche leider zum 30.01.2010 noch nicht 18 Jahre alt sind.
Da es für uns nicht möglich ist, die Einverständniserklärung eines für uns "fremden Dritten", zu pürfen, dürfen wir aus gesetzlichen und haftungsrechtlichen Gründen, solche Erklärungen nicht akzeptieren.
Müller Karsten
1. Vorstand
und andere Besucher, welche leider zum 30.01.2010 noch nicht 18 Jahre alt sind.
Da es für uns nicht möglich ist, die Einverständniserklärung eines für uns "fremden Dritten", zu pürfen, dürfen wir aus gesetzlichen und haftungsrechtlichen Gründen, solche Erklärungen nicht akzeptieren.
Müller Karsten
1. Vorstand
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also ne sonnenbrille reicht sicherlich nicht, aber du musst dir jetzt auch kein "ganz-körper-kostüm" schneidern